Vereinsorgane, Vorstand und Mitgliederversammlung

Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und vertritt ihn gerichtlich und außergerichtlich in allen Angelegenheiten. Er wird auf der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden, dem/der 2. Vorsitzenden, dem/der Kassenwart/in und dem/der Schriftführerin. Die Leitung nimmt als pädagogischer Beirat an den Vorstandssitzungen teil.
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Lena Püschel-Teichmann
1. Vorsitzende
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Benjamin Papierok
2. Vorsitzende
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Tobias Buchhorn
Kassenführer
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Michelle Gronert
Schriftführerin
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet satzungsgemäß mindestens einmal jährlich statt. Aus der Elternversammlung wird der Elternrat gewählt, der Rat der Einrichtung setzt sich wiederum aus Elternvertretern, pädgogischem Personal und Trägervertretern zusammen.
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Elternrat

Gesetzliche Regelung Elternrat (KiBiz)

Der Elternrat wird, wie es gesetzlich im KiBiz (Kinderbildungsgesetz) verankert ist, bei der jährlich stattfindenen Elternratswahl von der Elternversammlung der Einrichtung gewählt.

Bestimmt werden jeweils zwei Vertreter pro Gruppe. Sie vertreten die Interessen und Belange aller Eltern. Dabei wird eine auf Vertrauen basierende Zusammenarbeit zwischen Eltern, Personal und dem Träger angestrebt.

nähere Informationen unter: Kibiz § 9

 
Unser aktueller Elternrat:
(auf Wunsch der Eltern haben wir folgende Vertreter pro Gruppe gewählt):
 
Wurzelgruppe: Sina Meyer, Carolin Adam, Stefan Rothmann, Nina Schwier

Zwergengruppe: Franziska Südmeier, Ilka Lubomierski, Natalia Sonntag, Katarina Albert

Anschreiben des Elternrates

Wir, Sina Meyer, Carolin Adam, Stefan Rothmann, Nina Schwier, für die Wurzelgruppe sowie Franziska Südmeier, Ilka Lubomierski, Natalia Sonntag, Katarina Albert für die Zwergengruppe, sind euer aktueller Elternrat.

 
Wir sind Sprachrohr für Anregungen, Wünsche und Sorgen rund um den Kindergartenalltag und damit
das Bindeglied zwischen Vorstand und Erzieherinnen und der Elternschaft. Ihr seid herzlich eingeladen,
uns jederzeit im Kindergarten anzusprechen oder per Telefon mit uns in Kontakt zu treten.
 
Als Elternrat organisieren wir auch die Kindergarten-Basare (Second Hand Markt und Weiberkram-Markt).
Der Erlös des dortigen Kuchenverkaufs und die Standgebühren fließen komplett zurück zu unseren
Kindern, indem verschiedene Projekte und Anschaffungen unterstützt und finanziert werden.
 
Somit sind die Basare wichtiger Bestandteil des Kindergartenalltags und wir auf eure Hilfe – beim
Auf- und Abbau und in der Cafeteria – angewiesen. Und bitte nicht vergessen: wer zwei Kinder in der
Einrichtung hat, hilft doppelt mit!

Wir freuen uns auf einen regen Austausch mit euch!

Euer Elternrat

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Vereinsbeitritt

Eine häufig gestellte Frage lautet: „Warum muss ich Vereinsmitglied werden, damit ich mein Kind im Kindergarten Bollerwagen betreuen lassen kann?“ Andererseits wird die Frage gestellt: „Kann ich Mitglied werden, auch wenn ich - noch - kein Kind betreuen lasse?“

Hierzu einige Erläuterungen:

Elterninitiativen, die Träger der freien Jugendhilfe sind und als solche einen Kindergarten betreiben, haben besondere Vorgaben.
So sollen die Eltern der in der Einrichtung betreuten Kinder, Mitglied in der Elterninitiative sein. Daher sieht die Satzung des Bollerwagen e.V. vor, dass mindestens ein Erziehungsberechtigter Mitglied in der Elterninitiative werden muss.

Weiterhin müssen die Eltern der im Kindergarten betreuten Kinder innerhalb der Elterninitiative in der Mehrzahl sein. Es können also nicht mehr Freunde, Gönner oder Ehemalige als Mitglied im Bollerwagen e.V. sein, als Eltern Mitglied sind. Der Vorstand muss also bei der Aufnahme neuer Mitglieder dieses Verhältnis beachten. Der Vorstand empfiehlt daher, dass beide Elternteile eines zu betreuenden Kindes Mitglied werden, damit auch mehr Vereinsmitglieder ohne Kind aufgenommen werden können. Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich 60 €, egal ob nun ein Elternteil Mitglied ist (Einzelbeitrag) oder beide (Familienbeitrag). Es macht finanziell also keinen Unterschied ob nur eines oder beide Elternteile Mitglied werden. Für passive Mitglieder (ohne Kind in der Einrichtung) beträgt der Jahresbeitrag 20 €.

Der Sinn der Vorschriften liegt darin, dass wesentliche Dinge einer Trägerschaft (z.B. Ziele, Art, Tagesablauf, personelle Besetzung u.v.m. der Einrichtung) nicht in die Hände von „theoretisierenden Vereinsmeiern“ gelegt werden sollen, sondern von den Eltern der in der Einrichtung betreuten Kinder entschieden und gestaltet werden sollen.

Der Vorstand des Vereins Elterninitiative Bollerwagen e.V.

>> Hier können Sie die Beitrittserklärung als PDF herunterladen.